Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1    Dienstleistungen von Simone Schröter – Marketing für den Mittelstand erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind vereinbarter Bestandteil aller Aufträge. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) erkennt Simone Schröter nicht an, es sei denn, Simone Schröter hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Simone Schröter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltslos ausführt.

1.2    Simone Schröter erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der betriebswirtschaftlichen Beratung insbesondere im Bereich Marketing und Kommunikation.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

2.1   Die Leistungsbeschreibungen in den Angeboten von Simone Schröter definieren den zu erstellenden Leistungsumfang. Die Angebote sind stets freibleibend. An die Angebotspreise hält sich Simone Schröter längstens für einen Zeitraum von 4 Wochen bis Auftragserteilung gebunden. Sollte sich nach Angebotsannahme durch geänderte Anforderungen des Kunden der Leistungsumfang ändern, behält sich Simone Schröter das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen. In diesem Fall erhält der Kunde ein an diese Veränderungen angepasstes Angebot. Stimmt der Kunde diesem Angebot nicht zu, wird der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang umgesetzt.

2.2   Die Annahme des Angebots erfolgt durch schriftliche Bestätigung des Kunden und Rücksendung oder schriftliche Angebotsannahme per Email. Hierzu unterzeichnet der Auftraggeber die Auftragsbestätigung mit dem Zusatz „gelesen und zugestimmt“. Die unterzeichnete Auftragsbestätigung gilt zugleich als Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Schlüssige Handlungen z.B. Mitarbeit in Konzeption- oder Entwurfsphase oder Entgegennahme gewünschter Entwürfe stellen ebenfalls eine Annahme des Angebotes dar.

2.3   Von Verträgen, Angeboten oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Spätere mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Alle Willenserklärungen des Kunden, insbesondere Änderungswünsche, Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen benötigen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.

§ 3 Leistungsumfang

Gegenstand des Auftrages ist die im Vertrag vereinbarte Tätigkeit; nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Simone Schröter nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat der Auftraggeber alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig und vollständig innerhalb der von Simone Schröter gesetzten Fristen zur Verfügung zu stellen. Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

5.1   Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle genannten Honorarpreise und Stundensätze netto zuzüglich Reisekosten und Spesen. Dies gilt auch für Festpreisangebote. Das Honorar für die Dienste von Simone Schröter wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet oder als Stundenhonorar bzw. als Festpreis schriftlich vereinbart. Festpreisangebote sind ebenfalls Dienstleistungsangebote. Festpreise werden daher anteilig über die Projektzeit abgerechnet. Bei allen Projekten können Raten je nach Leistungsfortschritt vereinbart werden. Simone Schröter behält sich ein Ruhen ihrer Leistung vor, solange der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist.

5.2   Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Leistungserbringung durch Simone Schröter, bei Interimsdienstleistungen jeweils zum Monatsende. Davon abweichende bzw. zusätzliche Einzelheiten der Zahlungsweise werden im Vertrag geregelt. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.

5.3   Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Rechte bei Simone Schröter.

5.4   Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Simone Schröter auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.

§ 6 Gewährleistung

6.1.    Simone Schröter führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch. Simone Schröter leistet Gewähr dafür, dass die Erhebungen und Analysen die Situation des Auftraggebers im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiedergeben. Von Dritten bzw. vom Auftraggeber gelieferte Informationen, Daten und Unterlagen werden nur auf Plausibilität geprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis.

6.2     Bei berechtigten und durch Simone Schröter zu vertretenden, offensichtlichen Mängeln, ist der Auftraggeber verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Leistung, diese Simone Schröter gegenüber schriftlich anzuzeigen. Dabei ist eine genaue Beschreibung der Mängel verbindlich. Simone Schröter ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel zu beseitigen. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von Simone Schröter zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt 1 Jahr nach Erbringung der Leistung.

6.3.    Für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfalls behält sich der Auftragnehmer vor, den Zeitplan zu verändern, ohne dass der Auftraggeber Schadensersatz verlangen kann. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber am ersten Werktag über seine Arbeitsunfähigkeit zu informieren.

§ 7 Haftung

7.1    Simone Schröter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszweckes unbedingt erforderlich ist. Die Haftung ist – mit Ausnahme von Vorsatz - beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

7.2     Die Regelungen in 7.1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung) und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.

7.3     Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

7.4     Im Rahmen des Beratungsauftrages werden Unternehmens- und Marktdaten analysiert und ein Vorschlag für vom Auftraggeber zu ergreifenden Maßnahmen erarbeitet. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Maßnahmen und ihre Konsequenzen liegen ausschließlich beim Auftraggeber. Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Auftraggeber oder von diesem legitimierte Dritte ihren Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt haben, ist die Haftung von Simone Schröter ausgeschlossen.

§ 8 Schutz geistigen Eigentums

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von Simone Schröter gefertigten Arbeitsergebnisse, Berichte, Pläne, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Simone Schröter publiziert werden. Die Nutzung der erbrachten Leistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt Simone Schröter die Urheberin. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das - nur durch Urheberschutzgesetz §8 Satz 1 eingeschränkte - im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

§ 9 Schweigepflicht / Datenschutz

9.1     Simone Schröter verpflichtet sich, über alle betrieblichen Belange des Auftraggebers, über die sie im Rahmen der Vertragserfüllung Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren und vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.

9.2     Ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers darf Simone Schröter sie weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten. Dies gilt auch für schriftliche Äußerungen, insbesondere auftragsbezogene Berichte oder Empfehlungen. Simone Schröter ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

9.3     Der Auftraggeber erteilt Simone Schröter mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung z.B. auf der Internetseite zu nennen.

§ 10 Kündigung und Stornierung

Der Auftrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist; im Übrigen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Spricht der Auftraggeber die Kündigung aus, wird wie folgt abgerechnet: Je nach Leistungsfortschritt werden bei Festpreisaufträgen 50% bzw. 100% der vereinbarten Summe fällig, ansonsten der tatsächliche Zeit- und Sachaufwand.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertrag erwachsende Ansprüche ist für beide Vertragsteile Bensheim. Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ausländischen Rechtes.

§ 12 Sonstiges

12.1   Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit Simone Schröter dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

12.2   Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sind oder werden Vorschriften dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Vereinbarungen am nächsten kommen.